Wer auch immer das Leben eines Menschen zielbewusst und ohne unmittelbare Notwehr zerstört oder den Inkarnationsprozess einer Geistseele nach ihrer Einwohnung in den materiellen Leib durch einen gewollten Eingriff abbricht, lädt eine Schuld auf sich, deren Ausmaße er nicht begreifen kann.
Schuldlos und ohne Sündenkarma tritt die menschliche Geistseele ins irdische Dasein, aber nicht ohne Belastung ihres Grundcharakters. Was sich unter Umstanden durch ihre eigene Schuld während des Engelssturzes zugetragen hat, ist durch ihren langwierigen Gang durch die Naturreiche abgegolten.
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